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Versicherungspakete
24-Stunden-Notruf-Nummer
Preise
Zeitpunkt des Abschlusses und Versicherungsschutz
Einen Schaden geltend machen
Versicherungspakete
Sie freuen sich auf Ihren wohlverdienten Urlaub? öfter als gedacht kommt etwas Unvorhergesehenes dazwischen und Menschen bleiben auf den Stornokosten sitzen. Das ist ärgerlich. Daher raten wir Ihnen unbedingt, eine Reiserücktrittskostenversicherung abzuschließen. Versicherte Ereignisse sind z.B. schwere eigene Krankheit oder die von nahen Angehörigen und pötzliche Arbeitslosigkeit.
Auch eine Auslandsreise-Krankenversicherung ist wichtig, denn viele wissen nicht, dass die heimische Krankenversicherung die Kosten im Ausland nicht immer ganz erstattet. So kann Ihnen eine kleine Sache teuer zu stehen kommen.
Drei attraktive Versicherungalternativen bieten wir Ihnen gemeinsam mit der Versicherungsgesellschaft ERV (ehemals Europäische Reiseversicherung) an.
1. Reiserücktritt-Versicherung
Leistungen:
- Erstattung der Stornokosten Ihrer Reise inkl. möglicher Buchungsgebühren
2. Reiseschutz-Paket
Leistungen:
- Reiserücktritt-Versicherung wie oben
- Reisekranken-Versicherung
- Medizinische Notfall-Hilfe
- RundumSorglos-Service
- Reisegepäck-Versicherung
Es gelten die genauen Bedingungen der Versicherung, die Sie
hier nachlesen können.
24-Stunden-Notruf-Nummer
Wenn Sie das Reiseschutz- oder Autoschutz-Paket abgeschlossen haben, ist die 24-Stunden-Notrufzentrale der ERV Tag und Nacht für Sie in Bereitschaft, um weltweit Hilfsmaßnahmen für Sie zu organisieren. Unter folgender Nummer ist Notrufzentrale zu erreichen:
Notruf-Nummer der ERV: +49 (0) 89 41 66 - 10 10
Preise
Die Prämie Ihrer Reise-Versicherung hängt vom Reisepreis und der Reisedauer ab. Hier finden Sie die Preisübersicht.
Zeitpunkt des Abschlusses und Versicherungsschutz
Bei Reiserücktritts-Versicherungen bzw. Paketen mit Reiserücktritts-Versicherung besteht Versicherungsschutz nur, sofern die Versicherung bei Reisebuchung, spätestens jedoch 14 Tage nach Zugang der ersten Buchungsbestätigung abgeschlossen wurde und die Prämie bezahlt ist. Bei Buchungen innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn ist der Abschluss nur am Buchungstag, spätestens am folgenden Werktag möglich.
Einen Schaden geltend machen
Einen möglichen Schaden machen Sie bitte direkt bei der Versicherung (ERV) geltend.
Wenn Sie eine Versicherung abgeschlossen, fungiert Ihre Rechnung/Reisebestätigung von Sunweb.de gleichzeitig auch als Versicherungsschein der ERV. Die Versicherungsbedingungen werden Ihrer Rechnung angehängt. Dort steht auch die genaue Vorgehensweise beschrieben, wie Sie einen Schaden bei der Versicherung geltend machen. Die Info-Hotline der ERV erreichen Sie unter der Telefonnummer +49 (0)89-41-66-1766.
Die notwendigen Unterlagen, die die ERV von Ihnen erhalten muss, beinhalten neben dem Versicherungsschein (Rechnung von Sunweb.de) beispielsweise folgende:
Bei einem Reiserücktritt:
- Versicherungsschein (Rechnung von Sunweb.de)
- Bescheinigung über die entstandenen Kosten: hier: Stornokostenrechnung von Sunweb.de
- Bescheinigung über das versicherte Ereignis, z.B. Arztbescheinigung
Bei Reiseschutz-Leistungen:
- Versicherungsschein (Rechnung von Sunweb.de)
- Bescheinigung über die entstandenen Kosten, z.B. Arztrechnungen am Urlaubsort